Verein Sterbehilfe
- Adresse
- Kuttelgasse 4, 8001 Zürich
- Téléphone
- Non communiqué
- Canton
- Zürich
À propos
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 entschieden, dass die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Bereits am 3. November 2006 hatte das Bundesgericht ähnlich entschieden. Diesen Respekt in der Schweiz und in Deutschland gesellschaftlich zu verankern, ist Hauptzweck des Vereins. Daneben steht der Verein Mitgliedern und Nichtmitgliedern in der Schweiz und in Deutschland bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebensendes beratend zur Seite. Würde und Selbstbestimmung am Lebensende dürfen nicht vom Geld abhängen. Der Verein erstellt für jedes Mitglied auf dessen Wunsch eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Er berät das Mitglied bei der Abfassung und unterstützt die Bevollmächtigten bei der Durchsetzung dieser Verfügung. Der Verein übernimmt jedoch keine Rechtsvertretung. Ein Mitglied, das zu Hause selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, kann beim Verein den Antrag auf Suizidassistenz stellen. Der Verein leistet Suizidassistenz gemäss Ethischen Grundsätzen, in denen die Voraussetzungen und die Durchführung festgelegt sind. Die Ethischen Grundsätze werden vom Vorstand mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmenden beschlossen. Suizidassistenz gemäss Absatz 5 Satz 2 setzt voraus, dass die Freiverantwortlichkeit des oder der Suizidwilligen feststeht. Massgeblich hierfür ist zum einen das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, Randnummern 240 ff. Zum anderen hat der deutsche Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, Randnummer 21 entschieden, der oder die Suizidwillige müsse die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Entscheidung besitzen, ausserdem müssten die Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie die innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sein. Es dürften weder krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite noch Zwang, Drohung oder Täuschung vorliegen. Der Suizidentschluss dürfe nicht einer blossen depressiven Augenblicksstimmung entspringen. Der Verein lehnt Sterbetourismus als eine Belastung für die betroffenen Kantone ab. Der Verein pflegt Kontakte zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und ist konfessionell neutral. Der Verein ist gegenüber Parteien neutral, die sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung engagieren.
Informations sur l'entreprise
Verein Sterbehilfe est une entité établie en Suisse à Zürich dans le canton de ZH. Domaine : services professionnels. Adresse : Kuttelgasse 4, 8001 Zürich.
- Raison sociale
- Verein Sterbehilfe
- Numéro IDE
- CHE-197.092.259Registre du commerce
- Statut
- Active
- Adresse
- Kuttelgasse 4, 8001 Zürich
- Canton
- ZH (ZH)
- Dernière mise à jour
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Questions fréquentes
Quels sont les horaires d'ouverture de Verein Sterbehilfe ?
Pour connaître les horaires précis ou convenir d'un rendez-vous avec Verein Sterbehilfe, nous vous invitons à contacter directement l'établissement par téléphone.
Où se situe l'entreprise Verein Sterbehilfe ?
Verein Sterbehilfe est installée à l'adresse suivante : Kuttelgasse 4, 8001 Zürich. Une carte interactive OpenStreetMap avec calcul d'itinéraire GPS est disponible sur cette fiche.
Comment contacter ou envoyer un message à Verein Sterbehilfe ?
Vous pouvez joindre Verein Sterbehilfe directement par téléphone ou lui transmettre un message en utilisant le formulaire de contact en ligne présent sur cette fiche.
Quel est le numéro d'identification IDE de Verein Sterbehilfe ?
Verein Sterbehilfe est immatriculée auprès du Registre du Commerce sous le numéro d'identification des entreprises (IDE) CHE-197.092.259. Son statut est actif et vérifié au Registre fédéral.